§14a EnWg
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Neubau & Renovierung
§14a EnWG – Wichtige Änderungen für Hausbesitzer
Mit den neuen Bestimmungen des §14a EnWG stehen Hausbesitzer vor wichtigen Änderungen. Dieser Artikel erklärt, welche Auswirkungen die neuen Regelungen haben und wie du sie in deinem Haushalt umsetzen kannst.
Damit die Energiewende gelingt, muss die Zahl von Elektroautos, Wärmepumpen und Solaranlagen deutlich steigen. Diese Geräte belasten aber das Stromnetz stärker als bisher. Um die Netzstabilität zu gewährleisten, gilt seit dem 1. Januar 2024 die neue Regelung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes – kurz EnWG. Konkret geht es in §14a um die „netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Anschlüssen“. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen für Hausbesitzer und wie Elektroinstallateure unterstützen können.
Häufig gestellte Fragen
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§14a EnWG ist ein Paragraf im deutschen Energiewirtschaftsgesetz, der regelt, wie elektrische Geräte wie Wärmepumpen oder Elektroautos in das Stromnetz eingebunden werden können. Ziel ist es, die Stromversorgung stabiler zu machen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.
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Energiewende: Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien führt zu zunehmenden Schwankungen im Stromnetz. Die Regelungen in §14a EnWG sollen helfen, diese auszugleichen und das Netz so stabil zu halten.
Klimaziele: Durch die effizientere Nutzung von Strom, die in §14a EnWG geregelt ist, soll ein Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele geleistet werden.
Kosten: Die flexible Steuerung kann dazu beitragen, die Stromkosten für Verbraucher zu senken, indem sie die Netzentgelte reduziert.
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Sektorenkopplung: Die Sektoren Wärme und Verkehr nutzen früher meist Energiequellen wie Gas, Kohle und erdölbasierte Kraftstoffe. Diese werden nun aber immer mehr mit dem Stromsektor verbunden, was den Strombedarf jedes Einzelnen stark erhöhen wird.
Netzausbau: Durch diesen erhöhten Strombedarf müssen unsere Stromnetze zukünftig ausgebaut werden, oder durch andere lokale Maßnahmen stabilisiert werden.
Flexibilität: Der Stromverbrauch muss sich zukünftig an die Erzeugung anpassen. Daher müssen wir zukünftig flexibler werden und Strom dann verbrauchen oder speichern, wenn das Stromnetz nicht so belastet ist.
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Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß §14a EnWG ist ein Gerät, das an das Stromnetz angeschlossen ist und dessen Energieverbrauch vom Netzbetreiber bei Bedarf gesteuert werden kann, um die Netzstabilität zu sichern. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, nicht-öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Klimaanlagen und Batteriespeicher. Verbraucher sind steuerungspflichtig, wenn ihre Geräte eine Leistung von mehr als 4,2 kW haben, an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.
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§14a EnWG bedeutet für Hausbesitzer, dass neu installierte Wärmepumpen, Ladestationen und ähnliche Geräte an das Stromnetz angeschlossen werden dürfen, aber bei Überlastung zeitweise vom Netzbetreiber gedrosselt werden können. Du musst dafür sorgen, dass die Geräte steuerbar sind, um die Netzstabilität zu unterstützen, und hast je nach Anlage die Möglichkeit, von reduzierten Netzentgelten zu profitieren.
Im Detail – was §14a für Hausbesitzer bedeutet
Alle neuen Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 installiert werden und eine Leistung von mehr als 4,2 kW haben, müssen steuerbar sein. Bestandsanlagen, die vor diesem Zeitpunkt installiert wurden und bereits ein reduziertes Netzentgelt erhalten, müssen bis 2028 umgerüstet werden. Steuerbare Bestandsanlagen haben bis 2029 Zeit, sich der neuen Regelung anzupassen. Anlagen ohne Steuerung bleiben von der Regelung ausgenommen.
Alt-Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, jedoch ohne vergünstigte Stromtarife, bleiben von der Regelung ausgenommen.
Wusstest du, dass…
…es zwei Steuerungsarten für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gibt?
Direktsteuerung: Die Direktsteuerung erfolgt über ein Smart Meter Gateway und ein nachgeschaltetes Steuergerät. Einige Netzbetreiber verlangen zusätzlich ein Koppelrelais (z.B. von ABB), das der Elektroinstallateur einbauen muss. Besonders bei neuen Anlagen oder Umbauten lohnt sich die Direktsteuerung mit einem intelligenten Messsystem (iMSys), wenn zum Beispiel nur eine Wärmepumpe oder ein E-Auto-Ladepunkt im Haus ist.
Energiemanagementsystem (EMS): Ein Energiemanagementsystem verteilt die Leistung flexibel und sendet nicht direkt an die Geräte und kann somit nach Bedarf eingesetzt werden. Es berücksichtigt dabei den Gleichzeitigkeitsfaktor und bietet dir volle Kontrolle über deine Prioritäten. Besonders nützlich ist das EMS, wenn du PV-Anlagen oder Speicher hast, da es den Strom optimal verteilt.
Ein Praxisbeispiel
Ein Hausbesitzer betreibt eine Wärmepumpe und eine private Ladestation für sein Elektroauto. An einem besonders kalten Wintertag, an dem Stromnetz stark ausgelastet ist, sendet der Netzbetreiber ein Signal an das intelligente Messsystem (Smart Meter) des Hauses, um den Stromverbrauch zu reduzieren. Die Wärmepumpe läuft weiter, aber die Ladestation wird gedrosselt und die Ladeleistung vorübergehend auf 4,2 kW begrenzt. Durch den Einsatz eines Energiemanagementsystems kann der Hausbesitzer jetzt die Energieflüsse steuern und z.B. die Wärmepumpe weiterlaufen lassen und die Ladestation wird vorübergehend voll abgeschaltet. Dadurch bleibt das Netz stabil. Der Hausbesitzer merkt von der Drosselung wenig.
Die Rolle des Elektroinstallateurs bei §14a
Der Elektroinstallateur ist für die korrekte Installation und Verbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) verantwortlich. Dies umfasst den Anschluss an den Zählerschrank und die Integration in das intelligente Messsystem (iMSys) oder ein Energiemanagementsystem (EMS).
Der Installateur unterstützt den Hausbesitzer bei der Anmeldung der Geräte im Portal des Netzbetreibers. Hier entscheidet er, ob die Direktsteuerung oder Steuerung über ein EMS genutzt wird. Nach der Anmeldung erfolgt die Inbetriebnahme durch den Messstellenbetreiber.
Der Elektroinstallateur sollte über Kenntnisse im Bereich der digitalen Schnittstellen wie zum Beispiel IP-Verbindung oder Cat.5-Kabel verfügen. Auch ist die Fähigkeit, Relaiskontakte zu installieren und EMS-Systeme zu integrieren, ist wichtig.
Elektroinstallateure müssen Kunden viel stärker über Vorteile und Pflichten von §14a beraten und dafür sorgen, dass die Installationen zukunftssicher und netzdienlich sind. Sie müssen sich ständig weiterbilden, um neue technische und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ihre Kunden optimal zu betreuen.
Ausführliche Informationen und eine Anwendungshilfe vom ZVEH, dem Zentralverband des Elektrohandwerks, gibt es hier.
Können Hausbesitzer mit §14a Geld sparen?
Modul 1 – Pauschale Reduzierung
Rückerstattung eines pauschalen Betrags, der je nach Netzgebiet zwischen 120 und 180 Euro pro Jahr betragen kann. Du wirst erstmal automatisch in Modul 1 eingeordnet.
Modul 2 – Prozentuale Reduzierung
Das Netzentgelt kann um bis 60 Prozent reduziert werden und ist besonders interessant, wenn du eine Wärmepumpe nutzt. Wichtig: Ein separater Zähler ist erforderlich. Modul 2 muss proaktiv beim Netzbetreiber beantragt werden.
Modul 3 – Zeitvariables Netzentgelt ab April 2025
Mit dem zeitvariablen Netzentgelt kannst du durch günstigere Preise sparen, wenn du Strom nutzt, wenn das Netz wenig ausgelastet ist. Der Netzbetreiber legt dafür verschiedene Preisstufen im Tagesverlauf fest.